Archiv für die Kategorie „Sozialrecht“

Rechtsanwältin Beate Wieloch verweist auf die Monopolstellung von WestLotto – Landgericht Köln (Az 81 O 18/11) untersagt WestLotto die Teilnahme von Hartz-IV-Empfängern

Zeitungsmeldungen gibt es viele. Zeitungsenten auch. Die Meldung “Gericht verbietet Hartz-IV-Empfängern Lotto-Spiel” gehört zu den Meldungen, bei denen man erst einmal überlegen muss, ob sie stimmt oder aufgebauscht wurde. Die Pressestelle des Landgerichts Köln bestätigte uns gegenüber diese Meldung. Das Landgericht Köln hat auf Antrag eines privaten Wettanbieters aus Malta gegen die Westdeutsche Lotterie GmbH (WestLotto) in Münster eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach ist es WestLotto untersagt, Hartz-IV-Empfängern “die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (. . .) zu ermöglichen”. Bei WestLotto ist man schockiert. Denn wie soll man Hartz-IV-Empfänger erkennen? Schon von daher fragt sich, wie der Gerichtsbeschluss (Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln , Az. 81 O 18/11) umgesetzt werden soll. Da WestLotto ab sofort Hartz-IV-Empfänger nicht teilnehmen lassen darf, fragt sich, wann der erste Hartz-IV-Empfänger gegen WestLotto unter Hinweis auf die Monopolstellung von WestLotto auf Teilnahme klagt.

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Vermieter darf Warmwasserversorgung bei Mietrückstand abschalten – Sozialbehörde muss handeln

Mieter, die über einen längeren Zeitraum mit ihrer Miete im Verzug sind, müssen nach einem Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen die Abschaltung der Warmwasserversorgung durch den Vermieter hinnehmen. Im konkreten Fall über den das Gericht zu entscheiden hatte, stand die Mietzahlung schon für drei Monate aus. Die Mieterin war in finanzielle Schwierigkeiten geraten, da ihr Lebensgefährte plötzlich aus der gemeinsamen Wohnung auszog und die alleinerziehende Frau über kein eigenes Einkommen verfügte. Die Mieterin hatte zwar sofort entsprechende Anträge bei der Sozialbehörde gestellt, jedoch war die Hilfe zum Lebensunterhalt noch nicht gewährt. Der Vermieter, der weiterhin auf seine Miete wartete, schaltete schließlich nach drei Monaten die Warmwasserversorgung für die Wohnung der Frau, die dort mit ihren beiden Kindern lebte, ab und kündigte das Mietverhältnis. Die alleinerziehende Mutter beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen, mit der sie die Sicherstellung der vollständigen Grundversorgung im Verfügungsverfahren begehrte. Die Mieterin machte geltend, sie wohne dort mit den beiden minderjährigen Kindern, so dass das Warmwasser zwingend erforderlich sei. Das Gericht lehnte ihren Eilantrag jedoch ab, da der Vermieter nicht die vollständige Grundversorgung abgeschaltet hatte, sondern “nur” die Versorgung mit Warmwasser gesperrt war. Denn die eigentliche Versorgung mit Wasser war nicht vom Vermieter gesperrt, auch die Stromleitungen funktionierten nach wie vor, so dass das Gericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Anbetracht des Rückstands von drei Monatsmieten nicht als verletzt ansah. Mit Beschluss vom 06.07.2009 (Az. 7 C 131/09 bejahte das Amtsgericht das Zurückbehaltungsrecht des Vermieters. In einer solchen Situation ist die Sozialbehörde gefragt. Hier hätte die Mieterin eine schnelle Hilfe durch die zuständige Sozialbehörde einfordern sollen.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches oder ähnliches Problem? Dann zögern Sie nicht und lassen sich rechtlich beraten. Gerade in einer solchen Situation kann effektiv geholfen werden.

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