Unter dem Oberbegriff Familienrecht finden sich die wichtigsten Normen, die die Rechtsbeziehungen zwischen Verwandten oder Ehepartnern regeln. Beachtlich ist das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Daneben regelt das Lebenspartnerschaftsgesetz das familienrechtliche Institut der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Das Familienrecht regelt den Unterhalt und Versorgungsausgleich nach einer Scheidung genauso wie das Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder alle Fragen im Falle einer Pflegschaft, Vormundschaft und rechtlichen Betreuung.

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