Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht. Die Androhung von Strafen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen soll die Mitglieder einer Gesellschaft von der schuldhaften Verletzung von Rechtsgütern abhalten. Teil des Strafrechts sind neben dem Strafgesetzbuch (StGB) zahlreiche weitere Gesetze wie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder für Militärangehörige das Wehrstrafgesetz (WStG). Viele Gesetze sehen strafrechtliche Sanktionen vor, wie beispielsweise das Handelgesetzbuch (HGB) bei Buchführungs- und Insolvenzstraftaten oder die Abgabenordnung (AO) bei Steuerdelikten. Geringfügige Verletzungen von Gesetzen oder Rechtsverordnungen, die der Gesetzgeber mit Bußgeldern ahnden möchte, werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Insofern gehören Ordnungswidrigkeiten im weitestem Sinne zum Strafrecht.

Sind Sie Beschuldigter einer Straftat, sollten Sie sich von Anfang an anwaltlich beraten lassen. Schon eine erste Aussage bei der Polizei ohne Verteidiger kann auf den Ausgang des Verfahrens schwerwiegende Folgen haben. Dies gilt nicht nur für Ermittlungen, die von vornherein als Strafverfahren deklariert sind, sondern betrifft zuweilen bestimmte Ordnungswidrigkeitsverfahren. So kann ein vermeintlich harmloser Tatvorwurf, z.B. wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung, plötzlich in ein Strafverfahren münden. Gerade bei Verstößen im Straßenverkehr ist die Grenze von “harmloser” Ordnungswidrigkeit zu strafbarer Nötigung schneller überschritten als man denkt. Während bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr schlimmstenfalls ein Fahrverbot droht, kann die Nötigung sogar mit Freiheitsentziehung bestraft werden.

Egal ob Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren, lassen Sie sich von Anfang an von mir beraten.

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