Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht tangiert das Zivilrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Strafrecht. Es regelt insbesondere alle Haftungsfragen für Verkehrsteilnehmer und hat damit für jeden einzelnen Bürger wichtige Bedeutung, egal ob Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder sogar Benutzer von Inline-Skatern. Bedeutend sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht findet auf öffentlichen Straßen Anwendung, aber zuweilen auch auf Privatgelände. Als Faustformel für die Anwendung des Straßenverkehrsrechts gilt, es ist überall dort gültig, wo allgemeiner Verkehr stattfindet. Die Frage, ob beispielsweise die Straßenverkehrsordnung überhaupt anwendbar ist, kann bei Bußgeldverfahren von Bedeutung sein.
Lassen Sie sich von mir zu Fragen des Verkehrsrechts beraten.