Beim Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht – die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – sowie das Kollektive Arbeitsrecht – die Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, vornehmlich den Gewerkschaften. Auf EU-Ebene gibt es wichtige Richtlinien die den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Rahmenbedingungen für das Arbeitsrecht vorgeben. In der Bundesrepublik Deutschland ist bei der gesetzgeberischen Gestaltung des Arbeitsrechts ebenso das Grundgesetz von der Judikative zu beachten, insbesondere das Grundrecht Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (Artikel 12 GG) sowie das Recht auf Koalitionsfreiheit (Artikel 9 GG). Eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen bildet in ihrer Gesamtheit das “Arbeitsrecht”.

Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen berate ich Sie gerne. Durch die richtige Gestaltung von Arbeitsverträgen können unnötige Konflikte und Prozesse vor den Arbeitsgerichten vermieden werden. Wenn Sie als Arbeitnehmer Adressat einer arbeitsrechtlichen Abmahnung geworden sind oder Sie sogar eine Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten haben, so sollten Sie nicht zögern und sich unverzüglich beraten lassen. Im Arbeitsrecht sind wie in anderen Rechtsgebieten Fristen einzuhalten.

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