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Urheberrechtsverletzung kann strafbar sein – mit Abmahnung der Musik- und Filmindustrie sollte man sofort zum Rechtsanwalt!

Nach Informationen der Leipziger Volkszeitung steht das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg kurz vor dem Abschluss. Der frühere Bundesminister hatte im Jahre 2007 seine Dissertation bei der Universität Bayreuth eingereicht und zahlreiche Passagen nicht als Zitate von Dritten kenntlich gemacht. Die ungenehmigte Verwertung von längeren Passagen in einer Doktorarbeit kann nach dem Urheberrecht strafbar sein. Das Verfahren gegen den Politiker wird vermutlich gegen die Auflage einer Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Die meisten Strafverfahren in Deutschland enden bei Ausschöpfung aller strafprozessualen Möglichkeiten durch einen versierten Strafverteidiger mit einer Verfahrenseinstellung und gelangen erst gar nicht vor Gericht. Trotzdem sollte man mit dem Urheberrecht nicht leichtfertig umgehen.

Abmahnwellen der Musikbranche und der Filmindustrie

Für Schlagzeilen sorgen auch Abmahnwellen an Privatpersonen, die im Internet über sogenannte Tauschbörsen Musik oder Filme auf ihren Computer heruntergeladen haben und diese dann als Teilnehmer von Filesharing-Programmen wiederum ihrerseits anderen Nutzern automatisch zum Download anbieten. Die Musikindustrie und Filmproduzenten fühlen sich durch solches Verhalten aus ihrer Sicht geschädigt. Schließlich werden zumindest Kinofilme manchmal für ein Millionenbudget kostenintensiv hergestellt. Einige wenige Anwaltskanzleien sind dann damit beschäftigt Internetnutzer ausfindig zu machen, von deren Internetanschlüssen, die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen zum Nachteil von Künstlern und der Musik- und Filmindustrie ausgegangen sein sollen. Mit den nicht selten bedrohlich wirkenden Briefen, werden die Empfänger zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und meist zugleich zur Zahlung von Anwaltskosten für die ausgesprochene Abmahnung aufgefordert. Hier ist aus verschiedenen Gründen Vorsicht geboten. Zum einen verpflichtet man sich im Wiederholungsfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe, zum anderen könnten die eigenen Angaben für ein Strafverfahren wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes verwendet werden. Im schlimmsten Fall drohen dann neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen. Es gilt hier sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten und jegliche Kontaktaufnahme zu der abmahnenden Anwaltskanzlei dem Anwalt zu überlassen.

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