Die meisten Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Ansprüche (z.B. wegen der Betriebskostenabrechnung), die in 2007 erwachsen sind, sollten daher bis spätestens zum 31.12.2010 gerichtlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen – manche Ansprüche können schon nach wenigen Monaten verjähren, andere dagegen erst nach 30 Jahren. Wenn der eigentlich zurecht beklagte Gegner vor Gericht erfolgreich die Einrede der Verjährung geltend machen kann, wird dieser den Prozess schon deshalb gewinnen und der Kläger muss im Zweifel alle Kosten tragen. Deshalb sollte man sich mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche nicht zu lange Zeit lassen. Bei drohender Verjährung sollten unverzüglich die Gerichtskosten bezahlt werden, damit die Klage alsbald zugestellt werden kann.

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