Das Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG, ist ein Teil des Kollektiven Arbeitsrechts und regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und den von den Arbeitnehmern gewählten Interessensvertretungen in Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeitern. Unter Mitarbeiter sind nicht nur diejenigen gemeint, die einen Arbeitsvertrag mit dem Betrieb haben, sondern auch diejenigen, die als Leiharbeiter dort über eine gewisse Zeit tätig sind. Ein Arbeitgeber muss nicht die Initiative ergreifen, um einen Betriebsrat zu schaffen, diese hat vielmehr von den Arbeitnehmern auszugehen. Liegen die Voraussetzungen des Betriebsverfassungsgesetzes vor, so darf der Arbeitgeber die Wahl eines Betriebsrats nicht verhindern. Der Betriebsrat hat Mitwirkungsrechte, insbesondere ist er bei wichtigen Angelegenheiten der Arbeitnehmer anzuhören, gleiches gilt für Maßnahmen, die einzelne Arbeitnehmer betreffen (z.B. Kündigung). In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kann es für den Arbeitgeber und einem betroffenen Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung sein, wenn der Betriebsrat vor einer ausgesprochenen arbeitsrechtlichen Maßnahme (z.B. Kündigung) nicht eingeschaltet wurde. Für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (z.B. Tarifbeschäftigte und Beamte bei Bund, Länder, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts) sind für Beschäftigte bei Bundeseinrichtungen das Bundespersalvertretungsgesetz (BpersVG) und für Beschäftigte in den einzelnen Bundesländern beziehungsweise den dortigen Gemeinden die jeweils in den Bundesländern gültigen Personalvertretungsgesetze maßgeblich.

Möchten Sie als Arbeitgeber wissen, wie weitreichend die Rechte eines Betriebsrats sind? Möchten Sie wissen, ob Sie als Arbeitnehmer einen Betriebsrat wählen können oder ob die Wahl des Betriebsrats rechtmäßig vonstatten gegangen ist oder ob eine Kündigung ohne Einschaltung des Betriebsrats zulässig ist, dann fragen Sie einfach nach. Gerne bin ich Ihnen bei der Klärung rechtlicher Fragen behilflich.

Rechtsanwältin Beate M. Wieloch, Köln

Externe Links:

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (Gesetzestext)

Bundespersonalvertretungsgesetz, BPVersVG (Gesetzestext)

Information zum BetrVG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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