Erbrecht
Das Erbrecht ist vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nur aus historischen Gründen – um an die Weimarer Reichsverfassung anzuknüpfen – ist das Erbrecht verfassungsrechtlich in Artikel 14 Grundgesetz garantiert. Indes regeln einfach-rechtliche Normen ohne Verfassungsrang Inhalt und Schranken des Erbrechts in der Bundesrepublik Deutschland.
Der mögliche Erblasser kann auf verschiedene Weise für den Todesfall abweichend von der gesetzlichen Erbfolge den Verbleib seines Vermögens regeln. Das Testament dürfte die bekannteste Form sein. Neben der testamentarischen Verfügung gibt es den Erbvertrag. Während ein Testament vom Erblasser hinsichtlich der Begünstigten jederzeit veränderbar ist, verpflichtet sich der Erblasser mit einem Erbvertrag verbindlich gegenüber dem Vertragspartner. Erbverträge sind in der Praxis häufig mit anderen Vertragsformen verknüpft.
Gerichtliche Auseinandersetzungen um das Erbe werden nicht selten über Jahre hinweg geführt. Deshalb sollte Klarheit im Vorfeld geschaffen werden. Aber auch bei Vorliegen eines Testaments oder eines Erbvertrags können erhebliche Probleme auftauchen, wenn beispielsweise ein Ehepaar während einer Urlaubsreise gemeinsam verunglückt ist und es Unklarheit darüber gibt, wer von den Ehepartnern zuerst bei dem Unfall verstorben ist.
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"Servicezeit", Thema Nebenkostenabrechnung